65 UN-Staaten stellen einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex noch unter Strafe – mit sehr unterschiedlichem Risiko im Detail. Ein Überblick über aktuelle Zahlen, Entwicklungen der letzten drei Jahre und verlässliche Quellen für die eigene Reiseplanung.
65 Staaten der Vereinten Nationen stellen einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex noch unter Strafe. Diese Zahl aus den aktuellen Daten von ILGA World – der internationalen Dachorganisation für LGBTIQ-Menschenrechte – trifft nicht nur abstrakt auf „irgendwo da draußen“ zu. Sie betrifft auch ganz praktische Fragen: Welches Land kommt für die nächste Reise infrage? Wo ist Zurückhaltung angebracht, wo nicht?
Eine Rechtslage, die sich nicht linear entwickelt
Der Blick auf die reinen Zahlen zeigt zunächst ein widersprüchliches Bild. Während 65 UN-Mitgliedstaaten Kriminalisierung praktizieren, ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare inzwischen in 37 UN-Mitgliedstaaten sowie in Taiwan möglich. Bei anderen Rechten fällt der Unterschied noch deutlicher aus: Nur 18 Staaten erkennen die Geschlechtsidentität auf Basis reiner Selbstauskunft rechtlich an, gerade einmal 17 haben Konversionstherapien landesweit verboten, und nur 9 verbieten nicht-einwilligungsfähigen intersexgeschlechtlichen Jugendlichen medizinisch nicht notwendige Eingriffe. ILGA World beschreibt die Gesamtlage treffend als Polarisierung statt gleichmäßigem Fortschritt: Rechte werden in einigen Regionen ausgebaut, während andere Länder gleichzeitig neue Einschränkungen beschließen.
Bewegung in beide Richtungen – auch aktuell
Diese Polarisierung zeigt sich besonders deutlich, wenn man auf die vergangenen drei Jahre schaut. Entkriminalisiert wurde einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sex in den Cookinseln und in Mauritius (2023), in Namibia, Niue und Dominica (2024) sowie in St. Lucia (2025) – dort hob der Oberste Gerichtshof der Ostkaribischen Staaten die Straftatbestände gegen „widernatürliche Unzucht“ auf. Im gleichen Zeitraum verschärften Burkina Faso und Trinidad und Tobago ihre Gesetze wieder. Unter dem Strich blieb die Gesamtzahl der kriminalisierenden Staaten deshalb 2025 bei 65 – Fortschritt und Rückschritt glichen sich aus.
Auch bei Versammlungs- und Ausdrucksfreiheit gab es 2025 neue Einschränkungen: Ungarn, Kasachstan und Burkina Faso verabschiedeten Gesetze, die queere Sichtbarkeit und Pride-Veranstaltungen einschränken. Gleichzeitig traten in Liechtenstein und Thailand neue Ehegesetze in Kraft, die 2024 beschlossen worden waren.
Für die kommenden Jahre gelten vor allem Guyana und Grenada als Länder, in denen sich als Nächstes etwas bewegen könnte: In Guyana hat sich die Regierung öffentlich zu einer Entkriminalisierung bekannt, in Grenada läuft dazu ein Gerichtsverfahren. Verlässliche Prognosen sind das nicht – aber ein Hinweis darauf, dass sich die Landkarte auch in den nächsten Jahren weiter verschieben wird, in beide Richtungen.
Die Todesstrafe bleibt der Extremfall
In einer kleinen Gruppe von Ländern reicht die Strafandrohung bis zur Todesstrafe. Am häufigsten genannt werden Saudi-Arabien, Iran, Jemen, Brunei, Mauretanien und einige nördliche Bundesstaaten Nigerias, die dort geltendes Scharia-Recht anwenden. Wichtig für die Einordnung: In mehreren dieser Länder – etwa Brunei und Mauretanien – besteht zwar die Todesstrafe formal im Gesetz, wird aber seit Jahrzehnten nicht vollstreckt (faktisches Moratorium). Das macht die Strafandrohung nicht harmlos, ändert aber die praktische Gefahrenlage vor Ort. Genaue Länderzahlen schwanken je nach Quelle und Zeitpunkt der Erhebung – ein Grund mehr, sich vor einer Reise an aktuelle, spezialisierte Quellen statt an ältere Ranglisten zu halten.
Was das für die eigene Reiseplanung bedeutet
Für die praktische Planung lohnt sich ein Blick auf zwei Quellenarten. Erstens die ILGA World Datenbank (database.ilga.org), die den Rechtsstatus einzelner Länder tagesaktuell dokumentiert – deutlich zuverlässiger als eine gespeicherte Liste aus einem älteren Artikel. Zweitens die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, das für einzelne Länder gezielt auf Risiken für LGBTIQ-Reisende hinweist. Für Katar etwa warnt das Auswärtige Amt konkret davor, dass Behörden Dating-Apps und Websites überwachen und dabei auch mit gefälschten Profilen queere Menschen gezielt ansprechen; bei Kontrollen können sichergestellte Handys zur Zuordnung sexueller Orientierung genutzt werden. Für die Vereinigten Arabischen Emirate gilt: Homosexuelle Handlungen sind strafbar, sofern sie angezeigt werden.
Wer eine internationale Pride-Reise plant, sollte außerdem bedenken, dass rechtliche Hürden nicht nur klassische Risikoländer betreffen. Seit Januar 2025 sollten Reisende mit Geschlechtseintrag „X“ oder abweichendem Geschlechtseintrag vor der Einreise in die USA Kontakt zur zuständigen Botschaft aufnehmen, um die aktuellen Anforderungen zu klären – ein Beispiel dafür, dass sich die Lage auch in vermeintlich unproblematischen Zielländern kurzfristig ändern kann. Öffentliche Zuneigungsbekundungen wie Händchenhalten oder ein Doppelbett im Hotel gelten zudem in manchen Ländern rechtlich als „öffentliche Handlung“ und damit als strafbar – ein Detail, das in allgemeinen Reiseführern selten auftaucht, aber vor Ort den Unterschied macht.
Die Kernregel bleibt einfach: Nicht auf Erfahrungswerte aus dem Bekanntenkreis oder ältere Foreneinträge verlassen, sondern kurz vor Abreise die aktuelle Rechtslage im Zielland gezielt prüfen. Das kostet zehn Minuten – und macht aus einer vagen Sorge eine konkrete, planbare Entscheidung.