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Adoption in einer gleichgeschlechtlichen Eltern

Adoption in einer gleichgeschlechtlichen Eltern

Bild: (pixabay)

4 Min Lesezeit

Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland: Welche Wege es gibt, warum lesbische Mütter noch die Stiefkindadoption brauchen und wo die Reform 2025 steht.

Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten – und mit der Eheöffnung kam ein Recht, das vorher verschlossen war: die gemeinsame Adoption eines Kindes. Für viele schwule und lesbische Paare war das der Moment, in dem aus dem Wunsch nach einer eigenen Familie ein gangbarer Weg wurde. Trotzdem ist die rechtliche Lage bis heute nicht so geradlinig, wie es klingt. Wer als Regenbogenfamilie plant, sollte die Unterschiede zwischen den einzelnen Wegen kennen.

Was sich 2017 für Regenbogenfamilien geändert hat

Vor der Eheöffnung blieb gleichgeschlechtlichen Paaren ausschließlich die sogenannte Sukzessivadoption: Ein Partner konnte das leibliche oder bereits adoptierte Kind des anderen annehmen, eine gemeinsame Adoption eines fremden Kindes war ausgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Öffnung der Ehe fiel diese Schranke. Seither steht verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinschaftliche Adoption offen – also die gemeinsame Annahme eines Kindes, das mit keinem der beiden Partner verwandt ist. Rechtlich gelten dabei dieselben Voraussetzungen wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare.

Wie groß diese Lebensrealität ist, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts: 2024 lebten in Deutschland rund 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit minderjährigen Kindern, insgesamt etwa 50.000 Kinder wuchsen in solchen Familien auf.

Die drei Wege zum gemeinsamen Kind

Welcher Weg infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob ein Kind bereits da ist und wie es zur Familie gehört.

  • Gemeinschaftliche Adoption: Ein verheiratetes Paar nimmt gemeinsam ein fremdes Kind an. Beide werden von Beginn an rechtliche Eltern. Voraussetzung ist die Ehe – unverheiratete Paare können nicht gemeinsam adoptieren.
  • Stiefkindadoption: Ein Partner adoptiert das Kind des anderen. Das ist nicht nur in der Ehe möglich, sondern auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer verfestigten, eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  • Einzeladoption: Eine einzelne Person adoptiert, unabhängig von Beziehungsstatus und sexueller Orientierung.

In der Praxis prüfen Jugendamt und Familiengericht in allen Fällen ausführlich, ob die Adoption dem Kindeswohl dient. Eignungsgespräche, Hausbesuche und ein längerer Bewerbungs- und Vermittlungsprozess gehören dazu – für alle Paare gleichermaßen.

Lesbische Paare und die Hürde der Stiefkindadoption

Genau hier liegt die Ungleichbehandlung, die viele als ungerecht empfinden. Bekommt ein verheiratetes Frauenpaar ein Kind, etwa nach einer gemeinsam geplanten und gemeinsam finanzierten Kinderwunschbehandlung, wird allein die gebärende Frau automatisch als Mutter eingetragen. Ihre Ehefrau wird nicht kraft Ehe zur zweiten Mutter – obwohl das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wird.

Damit die zweite Frau rechtlich Elternteil wird, muss sie ihr eigenes Kind im Wege der Stiefkindadoption annehmen. Das bedeutet Wartezeit, Behördentermine und eine Prüfung durch das Familiengericht. Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren läuft das anders: Dort gilt der Ehemann der Mutter ohne weiteres Verfahren als rechtlicher Vater, selbst wenn er nicht der biologische ist. Diese Lücke betrifft tausende Kinder, die monatelang nur einen rechtlich abgesicherten Elternteil haben.

Reform des Abstammungsrechts – wo es 2025 steht

Bewegung gibt es, aber langsam. Anfang 2024 stellte das Bundesjustizministerium Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vor. Kernidee: Verheiratete Frauenpaare sollen künftig automatisch beide als Mütter gelten – die Stiefkindadoption für das eigene Kind würde damit überflüssig. Vorgesehen waren außerdem Elternschaftsvereinbarungen, die queeren Familien mehr Planungssicherheit geben.

Gesetz ist daraus bislang nicht geworden. Am 23. Mai 2025 mahnte der Bundesrat erneut eine zügige Regelung für Zwei-Mütter-Familien an. Verbände wie der LSVD fordern seit Jahren eine vollständige Gleichstellung. Solange die Reform aussteht, bleibt für betroffene Paare der bisherige Weg über die Adoption der einzige Weg zur gemeinsamen Elternschaft.

Was Studien über Kinder in Regenbogenfamilien sagen

Kritiker der Eheöffnung führen oft das Kindeswohl ins Feld. Die Forschung zeichnet ein anderes Bild. Untersuchungen kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern sich in ihrer Entwicklung nicht von Kindern verschiedengeschlechtlicher Paare unterscheiden. Entscheidend ist nicht die Konstellation der Eltern, sondern die Qualität der Beziehung: Zuwendung, Verlässlichkeit, das Klima, in dem ein Kind aufwächst.

Wer den rechtlichen Rahmen rund um Ehe und Familie vertiefen möchte, findet bei uns ergänzende Beiträge – etwa zur gleichgeschlechtlichen Ehe und Hochzeit und zur Frage, was sich beim Steuerrecht für gleichgeschlechtliche Ehepaare ändert. Auch die Rechte von trans Personen gehören zu den Themen, bei denen die Gesetzeslage in Bewegung ist. Einen Überblick über aktuelle queere Entwicklungen liefern fortlaufend die queeren News, und wer das politische Engagement vor Ort erleben will, findet im CSD- und Pride-Kalender die nächsten Termine.

Häufige Fragen

Ja. Seit der Öffnung der Ehe am 1. Oktober 2017 können verheiratete gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie für verschiedengeschlechtliche Ehepaare. Unverheiratete Paare können dagegen nicht gemeinschaftlich adoptieren.
Bei der gemeinschaftlichen Adoption nimmt ein verheiratetes Paar gemeinsam ein fremdes Kind an, beide werden sofort rechtliche Eltern. Bei der Stiefkindadoption adoptiert ein Partner das Kind des anderen. Die Stiefkindadoption ist nicht nur in der Ehe, sondern auch in einer verfestigten eheähnlichen Lebensgemeinschaft möglich.
Bekommt ein verheiratetes Frauenpaar ein Kind, wird nur die gebärende Frau automatisch als Mutter eingetragen. Die Ehefrau wird nach geltendem Recht nicht kraft Ehe zur zweiten Mutter und muss das Kind über eine Stiefkindadoption annehmen. Bei verschiedengeschlechtlichen Ehen gilt der Ehemann dagegen ohne Verfahren als rechtlicher Vater.
Anfang 2024 hat das Bundesjustizministerium Eckpunkte vorgestellt, nach denen verheiratete Frauenpaare automatisch beide als Mütter gelten sollen. Ein Gesetz ist daraus bisher nicht geworden. Der Bundesrat mahnte am 23. Mai 2025 erneut eine zügige Regelung für Zwei-Mütter-Familien an.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten 2024 in Deutschland rund 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit minderjährigen Kindern. Insgesamt wuchsen in diesen Familien etwa 50.000 Kinder auf.
Die Forschung verneint das. Studien zeigen übereinstimmend, dass sich Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern in ihrer Entwicklung nicht von Kindern verschiedengeschlechtlicher Paare unterscheiden. Entscheidend für das Kindeswohl ist die Qualität der Beziehung, nicht die Familienform.
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