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Seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Deutschland die Ehe für alle. Was sie konkret verändert, wie es dazu kam und wo gleichgeschlechtliche Paare heute heiraten dürfen.
Zwei Männer oder zwei Frauen, die heiraten und damit dieselben Rechte und Pflichten erhalten wie ein verschiedengeschlechtliches Paar: Das ist heute in mehr als 35 Ländern selbstverständlich. Lange war es das nicht. Die gleichgeschlechtliche Ehe steht für einen Streit, der weit über das Standesamt hinausreicht – um Anerkennung, um Familie und um die Frage, wer mitbestimmen darf, was als Ehe gilt.
Was die Ehe für Paare konkret verändert
Eine Ehe ist nicht nur ein symbolisches Versprechen, sondern bündelt Hunderte rechtliche Regelungen. Erbrecht, gemeinsame Steuerveranlagung, Auskunfts- und Besuchsrechte im Krankenhaus, Hinterbliebenenrente, Sorge- und Adoptionsrecht – all das hängt am Familienstand. Für gleichgeschlechtliche Paare bedeutete der Ausschluss von der Ehe deshalb keinen Schönheitsfehler, sondern handfeste Nachteile im Alltag.
Hinzu kommt die soziale Seite. Wer verheiratet ist, verfügt im Schnitt über ein dichteres Unterstützungsnetz und trägt rechtliche wie finanzielle Lasten gemeinsam. Gerade in Krisen ist das spürbar. Die Öffnung der Ehe stellt gleichgeschlechtliche Paare bei diesen Vorteilen mit allen anderen gleich. Wie sich das steuerlich auswirkt, lässt sich im Detail bei der steuerlichen Behandlung gleichgeschlechtlicher Ehen nachlesen.
Ein langer historischer Anlauf
Verbindungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts sind keine Erfindung der Moderne. Aus verschiedenen Kulturen sind über Jahrhunderte hinweg Formen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft überliefert, etwa Berichte aus der südchinesischen Provinz Fujian zur Zeit der Ming-Dynastie oder vereinzelte Hinweise aus dem antiken Mittelmeerraum. Mit der Christianisierung des Römischen Reiches verengte sich der Spielraum drastisch; im 4. Jahrhundert wurde gleichgeschlechtliche Intimität zunehmend kriminalisiert.
Über die folgenden Jahrhunderte blieb sie in weiten Teilen Europas strafbar. Erst im 20. Jahrhundert kippte das Bild langsam. Westeuropa und Nordamerika lockerten ab den 1960er- und 1970er-Jahren ihre Strafgesetze, und damit rückte überhaupt erst die Frage auf die politische Tagesordnung, ob gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten dürfen.
Von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe
Den ersten praktischen Schritt machten die nordischen Länder. 1989 führte Dänemark als erster Staat der Welt die registrierte Partnerschaft ein – eine abgeschwächte Form der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Andere Länder zogen mit ähnlichen Modellen nach. In Deutschland trat 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft und schuf die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Sie war ein Fortschritt, blieb aber bewusst hinter der Ehe zurück. Beim gemeinsamen Adoptionsrecht etwa: Lange war Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nur die Stiefkindadoption erlaubt, also die Annahme des leiblichen Kindes des Partners. Ein fremdes Kind gemeinsam anzunehmen, war erst Ehepaaren möglich. Diese Lücken machten deutlich, dass eine Parallelinstitution eben nicht dasselbe ist wie die Ehe.
Die „Ehe für alle" in Deutschland
Am 30. Juni 2017 stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung über das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" ab. 393 Abgeordnete stimmten dafür, 226 dagegen, vier enthielten sich. Zum 1. Oktober 2017 trat die Reform in Kraft.
Seither steht die Ehe in Deutschland allen Paaren offen, unabhängig vom Geschlecht. Der Schlüsselsatz im Gesetz ist denkbar schlicht: Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen. Damit fielen die Unterschiede beim Adoptionsrecht weg, und neue Lebenspartnerschaften können seitdem nicht mehr begründet werden. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben gültig; wer möchte, kann sie beim Standesamt gebührenfrei in eine Ehe umwandeln lassen.
Wo gleichgeschlechtliche Paare heiraten können – und wo nicht
Den Anfang machten 2001 die Niederlande als weltweit erstes Land mit einer vollwertigen Eheöffnung. Inzwischen können gleichgeschlechtliche Paare in mehr als 35 Staaten heiraten, der Großteil davon in Europa und Amerika. Die Entwicklung verläuft jedoch alles andere als gleichmäßig.
Wie weit ein Land geht, hängt stark vom Zusammenspiel seiner Institutionen ab – von Gerichten, Parlamenten und gesellschaftlicher Stimmung. Die folgenden groben Linien lassen sich ziehen:
- Weitgehende Gleichstellung: der größte Teil West- und Nordeuropas, Nord- und weite Teile Südamerikas sowie einzelne Länder im asiatisch-pazifischen Raum.
- Eingeschränkte oder gar keine Anerkennung: viele Staaten im Nahen Osten, in Afrika und in Teilen Asiens, oft mit ausdrücklichem gesetzlichem Verbot.
- Kriminalisierung: In einigen tief konservativen Rechtsordnungen sind gleichgeschlechtliche Handlungen weiterhin strafbar, in Einzelfällen bis hin zur Todesstrafe.
Diese Spannweite ist für reisende Paare alles andere als abstrakt. Eine in Deutschland geschlossene Ehe wird nicht überall anerkannt, und in manchen Regionen ist schon offenes Auftreten riskant. Ein Blick auf die rechtliche Lage am Reiseziel gehört deshalb zur Planung dazu – Orientierung dazu bieten queere Reiseziele und Hotspots ebenso wie aktuelle queere News.
Mehr als ein Rechtsakt
Der 1. Oktober 2017 war für viele Paare ein realer Einschnitt, kein bloßer Verwaltungsvorgang. Genau das treibt bis heute viele Menschen auf die Straße: Sichtbarkeit und gleiche Rechte sind eng verknüpft. Die Forderung nach der Eheöffnung war über Jahre ein fester Bestandteil vieler Demonstrationen – wer die Wurzeln dieser Bewegung verstehen will, findet sie kompakt erklärt unter Was ist eigentlich ein CSD?. Eng damit verbunden bleibt das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern, das mit der Ehe für alle erst vollständig geöffnet wurde.