Adoption in einer gleichgeschlechtlichen Eltern

Seit dem 01.10.2017 ist die Eheschließung für gleichgeschlechtlich Paare in Deutschland offiziell legal und anerkannt. Mit diesem wichtigen Schritt ist es gelungen, die mit einer Ehe einhergehenden Rechte und Pflichten nun auch für schwule und lesbische Menschen weitestgehend möglich zu machen. Somit soll auch der Kinderwunsch für homosexuelle Paare mittels einer Adoption endlich erfüllt werden können. Obwohl dies vor dem Gesetz für alle Ehepartnerschaften in gleicher Weise möglich sein sollte, gibt es noch immer Unterschiede die gleichgeschlechtlich (e), zukünftige Eltern benachteiligen. Eine vollständige Gleichstellung heterosexueller und homosexueller Ehen ist bislang noch nicht erreicht. Insbesondere in Bezug auf die Familienplanung gelten für diejenigen Partnerschaften, die als schwul oder lesbisch bezeichnet werden, härte Bedingungen und Regeln.

Bevor das Gesetz am 01.10.2017 in Kraft trat, war homosexuellen Paaren ausschließlich eine Stiefkindadoption gestattet. Hierbei konnte lediglich ein leibliches Kind aus einer früheren Partnerschaft eines Partners von dem anderen adoptiert werden. Die Adoption eines nicht leiblichen Kindes hingegen war nicht möglich. Für die meisten Homosexuellen schien der Wunsch Eltern zu werden und eine eigene kleine Familie aufzubauen schier unmöglich.

Nach der Gesetzesänderung ist es homosexuellen Ehepartnern nun auch möglich, ein nicht leibliches Kind zu adoptieren und sich somit den sehnlichen Wunsch einer eigenen Familie erfüllen zu können. Dieses Recht ist ein echter Durchbruch in der Verfassung und für Betroffene von immenser Bedeutung. Dennoch scheinen die Bedingungen und Kriterien für schwul oder lesbisch Paare weiterhin strenger zu sein als für heterosexuelle Ehepaare. Besonders im Hinblick auf das Abstammungsrecht sind zudem weiterhin große Differenzen zu erkennen. So ist es beispielsweise im Falle einer Austragung eines gemeinsamen Kindes durch eine lesbische Ehegattin trotz Eheschließung nicht möglich, dass die andere Ehegattin nach der Geburt des Kindes ebenfalls als Mutter eingetragen wird. Stattdessen muss die andere Ehegattin das Kind adoptieren, obwohl dieses in eine Ehe hineingeboren worden ist. Dies ist in heterosexuellen Ehen ein völlig automatisch geschehender Vorgang, den sich auch gleichgeschlechtliche Paare wünschen. Gleiches gilt auch bei künstlichen Befruchtungen, die die homosexuellen Ehepartner gemeinsam unternehmen und auch gemeinsam für die Kosten aufkommen. Heterosexuelle Ehepaare haben mit derartigen Problemen nicht zu kämpfen.

Noch immer gibt es viele Gegner der sogenannten „Ehe für alle“, die die Kindererziehung und Betreuung durch homosexuelle Elternteile kritisch betrachten. Das Wohl des Kindes sollte jedoch immer an erster Stelle stehen, nicht hingegen die Familienform oder Zusammensetzung. Liebe, Zuneigung, Respekt und die Art und Weise wie als Familie gelebt wird, sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes entscheidend. Dies haben auch Studien belegt, die zu dem Entschluss gekommen sind, dass Kinder von Homosexuellen keinesfalls in ihrer Entfaltung und Entwicklung beeinträchtigt oder benachteiligt werden. Vielmehr seien es die gleichgeschlechtlichen Paare, die ihren Kindern mit weitaus mehr Offenheit und Raum zur freien Persönlichkeitsfindung entgegenkommen.